Preisspiegel für Generalunternehmen: Nachunternehmerangebote vergleichen
Nachunternehmerangebote als GU vergleichen: Ausschlüsse, Schnittstellen und ergänzende Kosten klären. Mit Rechenbeispiel und Excel-Vorlage für den Preisspiegel.

Moritz Mauruschat
CTO & Co-Founder, 90/10
Ein Nachunternehmer bietet das Elektrogewerk für 98.000 Euro an, ein anderer für 104.000 Euro. Der erste schließt Brandschottungen und Dokumentation aus. Bevor Sie über die 6.000 Euro Preisunterschied verhandeln, müssen Sie wissen, wer diese Leistungen übernimmt und was sie kosten.
Ein Preisspiegel für Generalunternehmen stellt die Angebote je Gewerk und LV-Position gegenüber. Er hilft Kalkulation, Einkauf und Projektleitung, dieselbe Leistung zu vergleichen und offene Zuständigkeiten vor der Vergabe zu klären. Hier zeigen wir, wie Sie Ausschlüsse behandeln, einen internen Vergleichsbetrag bilden und die ausgewählte Grundlage in 90/10 weiterverwenden.
Für den Materialeinkauf im Fachunternehmen gibt es einen eigenen Artikel: Lieferantenangebote für Elektro-Betriebe vergleichen.
Ein gemeinsamer Ausschreibungsstand ist die Grundlage
Ordnen Sie jedes Angebot dem Gewerk, dem LV-Stand und den zugehörigen Anlagen zu. Ein Angebot zur alten Planfassung kann andere Mengen oder Ausführungen enthalten. Das lässt sich durch das Sortieren der Endsummen nicht auflösen. Fragen Sie gezielt nach einer Bestätigung oder Aktualisierung für den Vergleichsstand.
Übernehmen Sie die Originalpreise und Originaltexte unverändert in den Vergleich. Ergänzungen für Ihre interne Bewertung gehören in eigene Felder. So bleibt erkennbar, welchen Preis der Nachunternehmer tatsächlich angeboten hat und welche weiteren Kosten Sie selbst berücksichtigen.
Bei einem Einheitspreisangebot vergleichen Sie die Preise auf derselben Mengenbasis. Die Rechnung aus LV-Menge mal angebotenem Einheitspreis zeigt Unterschiede, ersetzt aber keine Klärung abweichender Angebotsmengen. Ein Pauschalangebot lässt sich ohne zusätzliche Aufschlüsselung nicht beliebig auf einzelne Positionen verteilen.
Ausschlüsse gehören an die betroffene Leistung
Lesen Sie das Begleitschreiben und die Anlagen mit. Formulierungen wie “Gerüst bauseits”, “Kernbohrungen nicht enthalten” oder “Dokumentation nach Aufwand” können außerhalb der bepreisten LV-Zeilen stehen. Ordnen Sie jeden solchen Hinweis den betroffenen Leistungen zu und halten Sie fest, wer ihn klärt.
Eine brauchbare Rückfrage ist konkret: “Ist die Dokumentation aus Abschnitt 3.2 einschließlich Prüfprotokollen in Ihrer Summe enthalten? Falls nicht, nennen Sie bitte den Preis und den Lieferumfang.” Eine allgemeine Bestätigung, dass das Angebot vollständig sei, lässt die ursprüngliche Einschränkung oft weiter offen.
Auch ein leeres Preisfeld braucht eine Erklärung. Es kann eine enthaltene Nebenleistung, eine nicht angebotene Position oder schlicht eine fehlende Angabe sein. Setzen Sie dafür nicht automatisch null Euro ein. Lassen Sie sich bestätigen, welche dieser Bedeutungen zutrifft.
Aus 98.000 Euro werden 107.300 Euro Vergleichskosten
Die folgende Rechnung betrachtet drei Angebote für denselben vereinbarten Leistungsumfang. Alle Beträge sind netto und dienen als Rechenbeispiel.
Anbieter A bietet 98.000 Euro an. Ausgeschlossen sind Brandschottung, Dokumentation und Baustelleneinrichtung. Für die Abdeckung dieser Lücken liegen bestätigte ergänzende Preise von 4.800, 1.500 und 3.000 Euro vor. Der interne Vergleichsbetrag beträgt damit 107.300 Euro.
Anbieter B nennt 104.000 Euro einschließlich dieser Leistungen. Bei bestätigtem gleichem Umfang liegt B somit 3.300 Euro unter A. Ohne die Ergänzungen hätte A um 6.000 Euro günstiger ausgesehen. Die Reihenfolge ändert sich allein durch den vollständigen Leistungsumfang.
Anbieter C bietet denselben Umfang für 101.000 Euro an, hat den benötigten Ausführungstermin aber noch nicht bestätigt. C ist preislich interessant. Für eine Vergabeentscheidung fehlt die Terminzusage.
Die 107.300 Euro sind kein geändertes Angebot von A. Es ist Ihre interne Summe für die vollständige Leistung. Fehlt noch ein ergänzender Preis, kennzeichnen Sie den Vergleich als offen. Eine eigene Kostenschätzung kann separat für die Budgetplanung dienen, sollte aber nicht wie ein bestätigtes Nachunternehmerangebot aussehen.
Schnittstellen beim Aufteilen des Gewerks mitrechnen
Der billigste Einzelpreis pro Position ergibt noch keine günstigste ausführbare Kombination. Ein Nachunternehmer kann seinen Preis an die Vergabe des gesamten Pakets knüpfen. Teilen Sie es auf, können zusätzliche Anfahrten, Baustelleneinrichtung oder Koordinationsleistungen entstehen.
Klären Sie beim Elektrogewerk beispielsweise, wer Durchbrüche erstellt, wer sie verschließt und wer die Brandschutzdokumentation liefert. Steht bei beiden Beteiligten “bauseits”, bleibt die Leistung bei Ihnen offen. Steht sie bei beiden im Preis, prüfen Sie einen möglichen Doppelansatz. Dokumentieren Sie die Zuständigkeit neben der betroffenen Position.
Vergleichen Sie deshalb zunächst vollständige Gewerkepakete. Rechnen Sie eine Aufteilung als eigene Variante erst durch, wenn die Beteiligten Umfang, Preise und Bedingungen dafür bestätigt haben.
Excel oder Vergabesoftware für den Preisspiegel?
Die Excel-Vorlage für Nachunternehmerangebote herunterladen enthält die drei Angebote mit getrennten Originalsummen und ergänzenden Kosten. Sie berechnet den internen Vergleichsbetrag erst, wenn alle vorgesehenen Kostenfelder gefüllt und die Ergänzungen als bestätigt markiert sind. Termin und Schnittstellen bleiben eigene Entscheidungen.
Für wenige Angebote lässt sich so ein Vergleich führen. Bei vielen Bietern und wiederholten Angebotsständen wird auch die Nachverfolgung aufwendig. Cosuno beschreibt dafür einen Preisspiegel mit Online-Angebotseingabe und Kommunikation zu LV-Positionen. Wenn vor allem GAEB-Dateien in Excel gegenübergestellt werden sollen, beschreibt wingaeb Preisspiegel den entsprechenden Import und die Verdichtung nach Gewerk, Abschnitt oder Titel.
Nachunternehmerangebote in 90/10 für die Kalkulation nutzen
90/10 verbindet das LV mit den bereitgestellten Preisquellen. Sie können PDF-Angebote von Nachunternehmern einlesen und die angebotenen Leistungen der Kalkulation zuordnen. Relevante Vorgaben aus übergeordneten LV-Texten fließen in die Positionsanalyse ein. Bedeutende Annahmen oder Probleme kann der Agent an den betroffenen Kostenansätzen festhalten.
Geben Sie einen konkreten Auftrag: “Ordne dieses Nachunternehmerangebot dem Elektro-LV zu. Berücksichtige das Begleitschreiben. Halte fest, welche Leistungen ausgeschlossen sind und für welche Positionen noch eine Preisgrundlage fehlt.”
Im Beispiel übernehmen Sie bei der Wahl von B die bestätigten Leistungen aus dessen Angebot. Sind Material und Montage darin enthalten, dürfen diese Kosten nicht zusätzlich für denselben Umfang in Ihrer Kalkulation stehen. Eigene Leistungen des Generalunternehmens und dessen Zuschläge betrachten Sie separat. Eine Fremdleistung ist nicht automatisch Ihr Verkaufspreis an den Bauherrn.
Für die Wahl von A brauchen Sie zusätzlich die Quellen für Brandschottung, Dokumentation und Baustelleneinrichtung. Verknüpfen Sie die bestätigten Ergänzungen mit den jeweiligen Leistungen. Die Summe muss sich aus den ausgewählten Quellen erklären lassen. Der Artikel zur agentischen Kalkulation in 90/10 beschreibt, wie der Agent mit diesen Ansätzen und Ihren Korrekturen weiterarbeitet.
Vor der Vergabe den letzten Stand festhalten
Speichern Sie das ausgewählte Angebot mit Datum, zugehörigem LV-Stand und allen bestätigten Ergänzungen. Halten Sie fest, welcher Anbieter welche Leistung übernimmt, ob die Termine bestätigt sind und welche Bedingungen noch offenstehen. Verweist Ihre Entscheidung auf ein Gespräch, gehört dessen bestätigtes Ergebnis zu den Unterlagen. So kann die Projektleitung später mit dem Umfang arbeiten, den Sie tatsächlich verglichen haben.
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